16.07.2018 Arbeitsschutz, Werkzeuge und Maschinen Arbeitsschutz, elektrische Betriebsmittel, Technische Überprüfung
Alle elektrischen Geräte, die im gewerblichen und öffentlichen Bereich eingesetzt werden, unterliegen einer strengen Prüfpflicht. Die DGUV V3 regelt was, wann und wie oft zu prüfen ist. Dabei unterscheide man grundsätzlich Betriebsmittel (mobile/steckbare Geräte) und Anlagen.
Je nach Anwendung des Prüflings können die Prüfintervalle bei Betriebsmitteln zwischen 3 Monaten und 2 Jahren schwanken. Bei Analgen bis zu 4 Jahren. Dies zu bewerten ist nach Betriebssicherheitsverordnung (2015) Aufgabe des Betreibers der Geräte oder seines beauftragten Prüfers.
Wichtig ist, dass die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung Gesetzeskraft haben. Ein Verstoß dagegen, also das regelmäßige Prüfen aller elektrischer Geräte zu unterlassen, zieht im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Lassen Sie sich beraten.
Fath GmbH führt Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durch
Unsere fachlich ausgebildeten Mitarbeiter verfügen über die notwendige Qualifikation elektrische Betriebsmittel zu prüfen und entsprechende Prüfplaketten zu vergeben. Fath in Aschaffenburg führt entsprechend wiederkehrende Prüfung nach UVV und DGUV3 durch. Zudem sorgen wir bei defekten Betriebsmitteln unserer Markenpartner für Reparatur und Ersatzteilbeschaffung.
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